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Die EU-Hinweisgeberrichtlinie: Was Unternehmen wissen müssen – und wie sie sie rechtskonform umsetzen
von Maurice Canisius
Vor etwas mehr als drei Jahren, am 16. Dezember 2019, trat die europäische Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern - oder Hinweisgebern - in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, einen sicheren Weg zu schaffen, auf dem Menschen sich gegen Fehlverhalten in ihrem Arbeitsumfeld aussprechen können. Die Richtlinie führt ein dreistufiges Meldesystem ein: erstens eine interne Meldung an das Unternehmen, zweitens eine externe Meldung an die Behörden und drittens eine öffentliche Meldung an die Medien. Der 17. Dezember 2021 war der Stichtag, bis zu dem alle EU-Mitgliedstaaten die Bestimmungen der Hinweisgeberrichtlinie in ihre nationalen Rechts- und Verwaltungssysteme umsetzen mussten. Zahlreiche Länder dabei jedoch hinterher. Ausnahmsweise haben Unternehmen im privaten Sektor mit 50 und 249 Mitarbeitern noch bis zum 17. Dezember 2023 Zeit, den Vorschriften gerecht zu werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Länder potenziell auch Maßnahmen ergreifen können, die über die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie hinausgehen.
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