Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt - wenn auch mit Verspätung. Viele Unternehmen stehen mit der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie 2019 (1937) vor neuen Hausaufgaben: Sie müssen ein Hinweisgebersystem aufbauen. Die Grundlage bildet eine interne Meldestelle für Rechtsverstöße. Als einer der kompetentesten Ansprechpartner zu den Themen DSGVO und Meldesysteme weiß Achim Barth, welche Pflichten und Vorteile das neue Gesetz mit sich bringt. Im Interview erklärt der Datenschutzprofi, warum auch kleinere Betriebe von einem attraktiven Meldesystem profitieren und was es dabei zu beachten gilt.
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