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2/2021
Digitalisierung Gesetzgebung

GeschGehG: Knowledge Sharing trotz Geheimnisschutz?

von Julia Dönch

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) im April 2019 haben sich die Anforderung an den Schutz vertraulicher Informationen geändert. Vertrauliche Informationen wie z.B. Know-how, technische Zeichnungen, Kundenlisten oder Kalkulationen sowie sonstiges Wissen im Unternehmen müssen durch "angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen" (vgl. § 2 Nr. 1 GeschGehG) gesichert werden, um rechtlich als Geschäftsgeheimnisse zu gelten. Fehlt es an solchen angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen, gilt eine Information nicht als Geschäftsgeheimnis und ist somit schutzlos vor Zugriffen und der Nutzung durch Dritte. Seit Inkrafttreten des GeschGehG hat die Rechtsprechung konkretisiert, was unter angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen zu verstehen ist. Diese Urteile haben auch Auswirkungen auf das Knowledge Sharing in Unternehmen.

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Artikel 7054-02-2021

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