Normalerweise regelt ein Arbeitsvertrag, welchen individuellen Output ein Unternehmen von einem Mitarbeiter erwartet. Das Thema ?Wissen' wird hierbei nicht explizit behandelt, sondern manifestiert sich implizit über die Tätigkeiten und speziell über den Output, den der Mitarbeiter individuell erbringt (1:1 Wissens/Output-Beziehung: Das eigene Wissen in den eigenen Output).
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