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4/2018
Digitalisierung IT-Tools

Digitale Personalakte für die Ewigkeit?

von Dietrich von Seggern

Zahlreiche Empfehlungen und Gesetze besagen, dass Inhalte der Personalakte auch nach dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers noch viele Jahre aufbewahrt werden müssen. Wie können Unternehmen sicherstellen, dass die Dokumente dann noch lesbar sind? Eine Möglichkeit ist, die Dokumente im PDF/A-Format, dem ISO-Standard für Langzeitarchivierung, vorzuhalten.

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Artikel 3208-04-2018

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