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2/2018
Digitalisierung IT-Sicherheit

IT-Administrationskontrolle: Mit der EU-DSGVO vereinbar?

von Tilman Dralle

Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) gelten insbesondere für den Bereich der technisch-organisatorischen Datensicherheit verschärfte Bedingungen. Ein spezifisches Instrument kann datenverarbeitende Unternehmen in Deutschland darin unterstützen, ihre datenschutzrechtliche Pflicht zur Gewährleistung der „Sicherheit der Verarbeitung“ gemäß Artikel 32 DSGVO zu erfüllen: die so genannte „Administrationskontrolle“ bzw. das „Privileged Access Management“. Sie verfolgt das zentrale Ziel, die Aktivitäten von Nutzern mit privilegierten Berechtigungen zu analysieren und zu protokollieren.

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Artikel 3142-02-2018

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