Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Mit ihr gehen einige Neuerungen auch bezüglich des Rechts auf Datenlöschung einher. Unternehmen sollten diese dringend berücksichtigen, da das Recht auf Datenlöschung als „Recht auf Vergessenwerden“ in einem Verfahren gegen Google erhebliche mediale Aufmerksamkeit erfuhr und daher unter erhöhter Aufsicht der Behörden stehen dürfte. Die Bußgelddrohungen der DSGVO können dabei für kleinere und mittlere Unternehmen existenzbedrohend werden. Wichtigster Unterschied zwischen der bisherigen Rechtslage und der DSGVO sind die Informationspflichten gegenüber anderen Verantwortlichen sowie gegenüber der betroffenen Person.
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