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Die E-Akte an Hochschulen
von Angela Schreyer
Explizites Wissen liegt zum großen Teil in Form von Dokumenten vor. Dokumentenmanagement soll folglich den Umgang mit und den Zugang zu Dokumenten erleichtern. Doch auch wenn der größte Leidensdruck im Umgang mit digitalen Dokumenten erst einmal durch DMS-Funktionen für gemeinsames Bearbeiten von Dateien sowie eine Suchmaschine gelindert werden kann, kommt keine Hochschule auf längere Sicht an der elektronischen Aktenführung vorbei. Staatliche Hochschulen sind wie andere öffentliche Einrichtungen gesetzlich verpflichtet, ihr Verwaltungshandeln nachvollziehbar schriftlich darzustellen und diese Unterlagen vollständig und geordnet abzulegen, über eine gewisse Aufbewahrungsfrist zu erhalten und dann dem zuständigen Archiv anzubieten. Dieser Herausforderung stellt sich derzeit die FH Potsdam.
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