3/2007
Inhalt Wissensmanagement
von Frank Linde, Nicole Ebber
Urheber genießen in Deutschland einen gesetzlichen Schutz durch das Urheber-rechtsgesetz. [1] Dieses gewährt ihnen die exklusiven Rechte, ihre Werke zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu vervielfältigen, auszustellen und gegen Entgelt zu verwerten. Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individuellen Absprache, z.B. in Form eines Lizenzvertrages. Doch die Wissensgesellschaft sieht sich aufgrund ungeahnter Möglichkeiten der Publikation und Nutzung digitaler Güter mit immer neuen Herausforderungen konfrontiert.
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Artikel 1283-03-2007
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