3/2007
Inhalt Wissensmanagement
von Christina Wehr, Thomas Sassenberg
Häufig stehen sich im Datenschutzrecht zwei Positionen gegenüber. Auf der einen Seite wollen viele Unternehmen personenbezogene Informationen möglichst Gewinn bringend einsetzen. Auf der anderen Seite besteht ein Interesse des Einzelnen, dass Informationen über ihn nicht überall verfügbar und abrufbar sind. Das Datenschutzrecht soll verhindern, dass der Einzelne durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird.
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Artikel 1281-03-2007
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