Verglichen mit dem tatsächlichen Wert eines Unternehmens differiert der in einer Bilanz ausgewiesene Betrag oft sehr deutlich. Diese Differenz kann als nicht greifbares Kapital bezeichnet werden. Diese Werte können oder dürfen in keiner Bilanz erscheinen. Zum einen fällt eine Bewertung oftmals schwer oder ist gänzlich unmöglich. Zum anderen verbieten unsere Bilanzrichtlinien des HGBs gemäß Niederstwertprinzip eine Bilanzierung unsicherer Werte.
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