Donnerstagmittag, kurz vor Quartalsende. Frau Schneider hat heute ihren letzten Arbeitstag bei der Meier KG. Nachher ist noch eine kleine Abschiedsfeier mit den Kolleginnen und Kollegen geplant. Doch bevor es soweit ist, muss sie im Rahmen ihres Offboardings erst ihr Notebook, ihr Geschäftshandy und ihren Mitarbeiterausweis zurückgeben, der ihr in den letzten acht Jahren Zugang zu den Unternehmensräumen verschafft hat. "Asset-Rückgabe" - so heißt dieser wichtige Punkt in ihrer Offboarding-Checkliste.
Sorgfältig überprüft Frau Schneider, ob sie wirklich alles dabei hat. Sie möchte vermeiden, wegen eines vergessenen Kabels oder Headsets noch einmal zurück in ihr Büro eilen zu müssen. Alles ist da. Also, los geht's!
Auch der Kollege, der das Unternehmenseigentum entgegennimmt, hat eine Checkliste und arbeitet sie Punkt für Punkt durch: Notebook? Check! Externe Kamera? Check! Mitarbeiterausweis? Check! Als Frau Schneider sich gerade verabschieden will, hält ihr Kollege sie jedoch zurück: "Moment, Frau Schneider! Nicht so schnell. Es fehlt noch etwas: Ihr Wissen!"
Solche Offboarding-Situationen sind alltäglich. Und immer häufiger wird der Wissenstransfer ein fester Bestandteil dieses Prozesses. Manche Unternehmen halten entsprechende Maßnahmen in Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen fest. Andere berufen sich auf § 242 BGB - den Grundsatz von Treu und Glauben. Dieser besagt, dass Mitarbeitende ihrem Arbeitgeber keinen vermeidbaren Schaden zufügen dürfen. Geht mit dem Weggang eines Mitarbeiters wertvolles Know-how verloren, das zu stillstehenden Prozessen, verzögerten Projekten oder entgangenen Geschäftsabschlüssen führt, kann dieser Paragraph relevant werden.
Doch wie steht es tatsächlich um den Wissenstransfer in Unternehmen? Und welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz dabei? Antworten darauf finden Sie in der Ausgabe 1/25 der Zeitschrift "wissensmanagement" ab Seite 18. Ein spannendes Praxisbeispiel zeigt ab Seite 12 zudem, worauf es bei einer systematischen Wissenssicherung ankommt - und welche Erfahrungen ein städtischer Versorger damit gemacht hat.
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