2011/7 | Fachbeitrag | Idee
Ein Geistesblitz allein genügt nicht - Ideen erfolgreich schützen & vermarkten
Inhaltsübersicht:
- Innovationskraft deutscher KMUs birgt schlummerndes Potenzial
- Auch angemeldete Patente können eingeklagt werden
- Fazit
Gleich mehrfach ein Licht aufgegangen ist dem Forscherteam um Prof. Dr.-Ing. Holger Heuermann an der Fachhochschule Aachen. Im dortigen Labor für Hoch- und Höchstfrequenztechnik des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik entwickeln sie Mikroplasma-Lampen, deren Leuchtkraft durch die Ionisierung von speziellen Gasen mit Hilfe eines Hochfrequenzsignals erzeugt wird. Für diese Erfindung erhielt Heuermann im Rahmen des vom nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium und der Patentvermarktungsgesellschaft PROvendis GmbH ausgeschriebenen Hochschulwettbewerbs „patente Erfinder“ den dritten Preis. „Als zusätzliches Produkt ist dann noch eine quecksilberfreie Energiesparlampe entstanden“, berichtet Miterfinder und Diplom-Ingenieur Stephan Holtrup. „Die Erfindung verspricht einen großen praktischen Nutzen, da diese neuartige Form der Energiesparlampe besonders langlebig ist.“ Um in Ruhe an der Weiterentwicklung der Energiesparlampe bis zur Produktreife arbeiten zu können, haben die Forscher der FH Aachen die Erfindung schon Mitte 2010 im Prototyp-Stadium als Patent angemeldet. „Das war für uns zur Absicherung absolut notwendig, da die Industrie in diesem Sektor auch sehr aktiv ist, aber gleichzeitig mehr Manpower hat und bei Produktentwicklungen äußerst schnell sein kann“, berichtet Holtrup. „Wichtig ist daher, dass man für den Schutz einer Erfindung sorgt, bevor man erstmals mit ihr an die Öffentlichkeit geht.“
Innovationskraft deutscher KMUs birgt schlummerndes Potenzial
Nach den Erfahrungen von Jürgen Friedrich, Geschäftsführer der Gesellschaft für Marken- und Patentrechtsschutzversicherung Vertriebsgesellschaft mbH (GMP), hat die FH Aachen mit ihrer frühzeitigen Patentanmeldung genau richtig gehandelt. „Viele KMUs hingegen behandeln ihre Erfindungen, die by-the-way gemacht und aber vorerst nicht genutzt werden können, eher stiefmütterlich“, bemängelt er. „Manchmal werden sie zwar als Patent angemeldet, landen dann aber in der Schublade.“ Häufig würden Innovationen aus Resignation vor Patentklagen durch stärkere Wettbewerber mit eigenen Rechtsabteilungen gar nicht erst angemeldet. Zudem seien kleinere Unternehmen oftmals mit ihren laufenden Produktlinien ausgelastet und könnten keine zusätzlichen Kapazitäten in die Vermarktung neuer Technologien investieren. Durch diese mangelnden Schutzmaßnahmen machen innovative Unternehmen aber ihre Neuentwicklungen angreifbar und können sich dadurch leicht um deren wirtschaftliches Potenzial bringen.
Auch an der FH Aachen fehlten intern die Ressourcen, um das Patent an der Hochfrequenzlampe professionell zu verwerten. Holtrup hat deshalb einen anderen Weg gewählt und seine Rechte an eine Patentvermarktungsgesellschaft verkauft. Zum einen minimiert sich so das finanzielle Risiko, da durch die Käufer die Weiterentwicklung mitunterstützt wird. Zum anderen hat die Gesellschaft größere Erfahrungen im Verkauf industrieller Lizenzen. Trotz der Abtretung seiner Patentrechte habe er immer noch eine gute Verhandlungsposition, sagt Holtrup: „Sobald der Prototyp einen Lampenhersteller überzeugt und er die Lizenz kauft, braucht er zur Weiterentwicklung für die Serienproduktion automatisch wieder unser Entwicklungs-Know-how.“ Diese Erfahrungswerte könne man zwar nicht rechtswirksam schützen, hier bestehe aber auch keine große Gefahr durch Missbrauch.
Auch angemeldete Patente können eingeklagt werden
Patente allein bieten jedoch keine vollkommene Rechtssicherheit. Während Anwälte bereits eine deutliche Zunahme an Patentrechtsprozessen auf nationaler und internationaler Ebene feststellen, mangelt es Erfindern und KMUs oft am nötigen Bewusstsein um die Gefahr einer Patentklage und die mitunter gravierenden wirtschaftlichen Folgen. Oft wird das Problem laut Friedrich leichtfertig ignoriert, bis man plötzlich selbst betroffen ist: „Solange das Haus vom Nachbarn noch nicht brennt, wähnen sich viele mit ihrem angemeldeten Patent in Sicherheit.“ Dabei kann ein Patent in jedem Land angefochten werden oder die Konkurrenz unterläuft erst einmal den Patentschutz. Damit wird den eigentlichen Inhabern ein mit oft hohen Kosten und Verzögerungen verbundener Rechtsstreit aufgezwungen, der für Einzelpersonen oder KMUs, deren Existenz von einem Patent abhängt, den Ruin bedeuten kann.
Rückendeckung kann hier eine Patentrechtsschutzversicherung geben: GMP etwa versichert Einzelerfinder und KMUs bis zu 200 Mitarbeitern und übernimmt für zwei Streitfälle im Jahr die gesamten Prozesskosten von bis zu 100.000 Euro pro Fall – europaweit. Abgedeckt werden dabei die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten aus Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen. „Das Unternehmen ist pauschal mit all seinen Patenten versichert, die Anzahl spielt keine Rolle“, erläutert Friedrich. „Neu hinzukommende Patente werden automatisch eingeschlossen und müssen nicht extra gemeldet werden.“
Fazit
Gerade in Deutschland, wo etwa Dreiviertel der Arbeitsplätze von KMUs und deren Patenten abhängen, ist es entscheidend, diese Innovationskraft zu wahren und gegen Missbrauch wirtschaftlich abzusichern. „Unser Land hat noch viel Potenzial, aber wir müssen den schlummernden Riesen wecken“, so Friedrich. „Und dies schaffen wir nur mit einer konsequenten Anmeldung, Absicherung und Vermarktung aller Patente.“