Fingerabdruck, Iris-Scann & Stimmprofile: Biometrische Autorisierungsverfahren im Aufwind

Kurz den Daumen auf den Scanner gelegt, schon ist die Freigabe erteilt: Was heute zum Entsperren von Smartphones oder Tablets üblich ist, wird künftig auch beim Bezahlen verbreitet sein. 8 von 10 Deutschen (81 Prozent) wollen in Zukunft den Fingerabdruck nutzen, um bargeldlose Bezahlvorgänge abzusichern. Das zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Der Fingerabdruck kann prinzipiell bei allen Bezahlvorgängen Pin oder Unterschrift ersetzen – also bei der Zahlung mit Debit- oder Kreditkarte, beim kontaktlosen Bezahlen mit dem Smartphone oder auch beim Online-Banking. „Der Fingerabdruck macht jeden Menschen einzigartig und ist damit ein ideales, weil hochsicheres Autorisierungsverfahren – und zudem schneller und bequemer einsetzbar als jedes Passwort“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die guten Erfahrungen, die Verbraucher mit der Touch-ID bei der Entsperrung von Smartphones oder PC machen, haben den Weg für andere Anwendungsfelder wie das Bezahlen geebnet.“

Weitere biometrische Autorisierungsverfahren treffen bei den Verbrauchern ebenfalls auf Interesse: Gut ein Drittel (36 Prozent) würde den Iris-Scan des Auges nutzen, um eine Zahlung zu autorisieren. Eine Überprüfung anhand des Stimmprofils will immer noch knapp ein Viertel (22 Prozent) einsetzen. Eher gering (6 Prozent) ist das Interesse hingegen daran, die Herzschlagrate als biometrisches Autorisierungsverfahren beim Bezahlen zu verwenden. Rohleder: „Diese Autorisierungsmöglichkeiten klingen vermutlich für viele Nutzer noch nach Science-Fiction. Wenn erste Pilotprojekte zeigen, wie sicher und komfortabel sie sind, werden sie sich im Alltag schnell und in aller Breite durchsetzen.“

Unter Biometrie versteht man Methoden, bei denen individuelle Merkmale von Menschen genutzt werden. Die Ergebnisse werden in einen Datensatz umgewandelt und digital gespeichert. Um eine Autorisierung zu erteilen, können die umgewandelten biometrischen Werte einer Person mit den vorhandenen Datensätzen verglichen werden. Dabei wird zum Beispiel kein Bild eines Fingerabdrucks gespeichert, sondern nur ein Algorithmus, der den jeweiligen Fingerabdruck einer Person zuordnet.

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