BVDW-Studie: DSGVO bremst Digitale Wirtschaft aus

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hemmt die Digitale Wirtschaft in Deutschland – jedes dritte Unternehmen (32 Prozent) hat seine digitalen Aktivitäten wegen der DSGVO eingeschränkt, 39 Prozent rechnen mit Umsatzeinbußen. Das geht aus einer aktuellen Mitgliederbefragung des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hervor. BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr sieht die Ursachen vor allem in der „massiven Rechtsunsicherheit“.

Die Auswirkungen der DSGVO sind deutlich spürbar: Eine aktuelle BVDW-Befragung von 237 Digitalexperten in Mitgliedsunternehmen zeigt, dass die DSGVO 32 Prozent der Unternehmen der Digitalbranche veranlasst hat, ihre digitalen Aktivitäten einzuschränken. 39 Prozent der befragten Unternehmen rechnen sogar mit Umsatzeinbußen. Immerhin: Bei einer Befragung im Juni 2018 rechneten 56 Prozent der Unternehmen mit einem negativen Einfluss auf die Umsatzentwicklung. Dennoch bewertet BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland) die Lage weiterhin drastisch: „Die DSGVO hat die Wirtschaft und hier vor allem die Digitalbranche über alle Maße getroffen. Dabei liegt das nicht etwa primär an zu strengen Datenschutzregelungen. Das Problem ist vor allem die massive Rechtsunsicherheit wegen widersprüchlicher und unklarer Formulierungen der Verordnung – gerade auch im Verhältnis zu anderen gesetzlichen Vorgaben.“

Ein wichtiges Ziel der DSGVO war ein in der Europäischen Union einheitliches Datenschutzniveau, auf das sich Verbraucher und Unternehmen einstellen können. „Das Ziel eines innerhalb der EU beziehungsweise weltweit einheitlichen Level-Playing-Fields wurde schlicht und einfach verfehlt. In der Praxis zeigt sich, dass sich Auslegung und Anwendung der DSGVO-Regelungen durch die nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden deutlich unterscheiden.“ Die an vielen Stellen unklar formulierte Verordnung biete dafür gepaart mit der nicht an die neuen Anforderungen angepassten Ressourcenausstattung der Aufsichtsbehörden natürlich auch besten Nährboden, so BVDW-Vizepräsident Duhr. Wider Erwarten hat das Inkrafttreten der DSGVO allerdings keine Abmahnwelle zur Folge gehabt. Nur vier Prozent der in der BVDW-Studie befragten Unternehmen geben an, eine Abmahnung erhalten zu haben, die sich auf die DSGVO stützt. Zwar rechnen 16 Prozent noch mit solchen Abmahnungen, bei der Befragung im Vorjahr war dieser Anteil mit 28 Prozent jedoch deutlich höher.

Die Auswirkungen der DSGVO stehen auch beim diesjährigen BVDW Data-Summit am 5. Juni in Berlin im Fokus. Zusammen mit Digitalexperten aus Politik, Behörden und Wirtschaft bietet der BVDW eine Plattform, unter anderem die politischen und rechtlichen Rahmenvoraussetzungen, für eine funktionierende Data Economy zu diskutieren

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