Wann lohnt ein Stromanbieterwechsel besonders? - 3 Fallbeispiele aus der Praxis

Die Energiekosten für deutsche Haushalte steigen immer weiter und zwingen die Verbraucher, sich nach günstigeren Alternativen umzusehen. Ein Vergleich der Strompreise ist in jedem Fall sinnvoll, wann aber lohnt sich ein Stromanbieterwechsel? Drei Fallbeispiele aus der Praxis zeigen, wann es Zeit ist, sich vom bisherigen Stromanbieter durch eine Kündigung des Stromvertrages zu verabschieden und ihn durch einen neuen Versorger zu ersetzen.

Praxisbeispiel 1: Umzug

Gerade beim Umzug ergibt sich die Gelegenheit einen neuen Stromanbieter in Erwägung zu ziehen.

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Bei einem Umzug kann ein Stromanbieterwechsel nicht nur lohnenswert, sondern vielleicht sogar notwendig sein. Hier kommt es vor allem darauf an, ob der bisherige Versorger den Kunden auch am neuen Wohnort mit Strom versorgen kann und wenn ja, ob er dies auch zu den bisherigen Konditionen tun möchte.

Sobald der bisherige Stromanbieter überhaupt nicht in der Lage ist, die neue Wohnung mit Strom zu versorgen oder die Versorgung zwar gewährleisten kann, dafür aber den Strompreis erhöhen muss oder will, sollte man sich nach einer Alternative umschauen, die Strompreise vergleichen und den Stromanbieter wechseln. In beiden Fällen hat man sogar ein Sonderkündigungsrecht von 2 Wochen.

Einen neuen Versorger findet man relativ unkompliziert durch einen Strompreisvergleich auf einem seriösen Vergleichsportal. Dort muss man lediglich die Postleitzahl der Verbrauchsstelle angeben und die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen sowie den letztjährigen Stromverbrauch (meistens in kWh/Jahr) eintragen. Das Vergleichsportal erstellt dann eine Ergebnisliste aller Stromversorger und ihren jeweiligen Konditionen, die theoretisch für einen Stromanbieterwechsel zur Verfügung stehen.

Praxisbeispiel 2: Preiserhöhung durch den Stromanbieter

Bei der jährlichen Abrechnung ist das Staunen meist vorprogrammiert.

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Viele Stromanbieter erhöhen in regelmäßigen Abständen die Strompreise für ihre Kunden. Grund sind unternehmensinterne Planungen oder vom Staat veranlasste Abgaben- oder Steuererhöhungen. In der Regel werden die dadurch entstehenden Kosten von den Versorgern in Form einer Preiserhöhung an die Verbraucher weitergereicht.

Solche Ankündigungsschreiben müssen laut § 41 Abs. 5 EnWG und § 5 StromGVV sowie verschiedener Gerichtsurteile, etwa durch das Oberlandesgericht Köln, eindeutig sein und dem Kunden in verständlicher Weise klar machen, dass es sich um die Ankündigung einer Preiserhöhung handelt.

Erhält man ein entsprechendes Schreiben, lohnt sich ein Stromanbieterwechsel mit vorherigem Strompreisvergleich fast immer. Zu beachten ist hierbei, dass dem Verbraucher auch bei einer Preiserhöhung durch den Versorger ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Anders als früher bleibt dieses Recht inzwischen auch dann erhalten, wenn der Stromversorger den Preis aufgrund staatlich verordneter Abgaben-, Umlagen- oder Steuererhöhungen anheben muss.

Wichtiger Hinweis: Wird man in der Ankündigung der Preiserhöhung nicht explizit auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen, so gilt die angekündigte Erhöhung als unwirksam. Das bedeutet, dass man im Zweifelsfall juristisch gegen den Stromanbieter vorgehen kann.

Fallbeispiel 3: Laufzeitende des aktuellen Stromvertrages

Lohnenswert ist ein Stromanbieterwechsel auch, wenn die Vertragslaufzeit des aktuellen Stromvertrages sich dem Ende zuneigt. Dann kann man als Verbraucher, immer mit Blick auf die Kündigungsfrist, ganz in Ruhe verschiedene Anbieter miteinander vergleichen, sich den mit den besten Konditionen heraussuchen und den alten Stromvertrag kündigen.

Die Kündigungsfristen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Meist bewegen sie sich zwischen vier und sechs Wochen zum Vertrags- oder Monatsende. Versorgt einen der örtliche Grundversorger mit Strom, dann gilt eine sehr kurze Kündigungsfrist von nur zwei Wochen. Der Nachteil der Grundversorgung liegt im meist deutlich höheren Strompreis.

Aus diesem Grund lohnt sich auch der Stromanbieterwechsel vom Grundversorger zu einem anderen Unternehmen, denn so lässt sich viel Geld sparen, auf das man nur wegen der kurzen Kündigungsfrist eventuell nicht verzichten sollte. Zwar sind die Fristen für die Kündigung dort etwas länger und man muss in der Regel eine Laufzeit von 12 Monaten akzeptieren. Behält man aber beides im Blick, ist ein günstiger Tarif meist die bessere Lösung.

Sehr oft bietet sogar der neue Stromversorger an, sich um die Kündigung des alten Vertrags zu kümmern. Diesen Service kann man immer in Anspruch nehmen, wenn die Kündigungsfrist nicht zu kurz ist und man kein Sonderkündigungsrecht hat. In diesen Fällen bieten die neuen Versorger dieses Feature nicht an, weil die Bearbeitungszeit für die Kündigung durch sie länger ist, als die Kündigungsfrist. In der Konsequenz würde das bedeuten, dass der Verbraucher die Frist verpassen würde und automatisch länger an den alten Vertrag gebunden wäre.

Praxis-Tipp: Bevor man einen Stromanbieterwechsel anstrebt, sollte man sich unbedingt hinsichtlich der Kündigungsfristen und einem eventuell vorhandenen Sonderkündigungsrecht informieren. Die entsprechenden Angaben finden sich im Stromvertrag bzw. den AGBs des Stromanbieters. Man kann sich aber auch bei der Verbraucherzentrale informieren.

Stromanbieterwechsel: Dank Digitalisierung und Automatisierung kein Problem

Musste man früher noch einen Brief aufsetzen und an Stromversorger senden, um einen Vertrag zu kündigen, so funktioniert dies heute durch die Digitalisierung und Automatisierung vieler Prozesse ganz problemlos online, ebenso wie ein Strompreisvergleich.

Hat man einen solchen durchgeführt und erhält die Ergebnisliste mit potenziellen neuen Anbietern, dann muss man bei den meisten Vergleichsportalen lediglich einen Button (z. B. "Weiter zum Anbieterwechsel") anklicken, um zu einer Zwischenseite und dann zum neuen Anbieter zu gelangen. Dort braucht man nur ein Online-Formular auszufüllen und bestätigen, um den Antrag auf Stromanbieterwechsel einzureichen.

Der gesamte Antragsvorgang bis hin zur digitalen Unterschrift lässt sich also ganz bequem vom Sofa aus erledigen. Auch den Kündigungsservice beauftragt man bei den meisten Stromanbietern durch Setzen eines Hakens oder ähnliches. Entscheidet man sich für einen solchen Online-Tarifabschluss, erfolgt die gesamte Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Stromanbieter via E-Mail. Auch intelligente Assistenzsysteme werden inzwischen eingesetzt.

Mit den richtigen Tipps kann jeder Haushalt bares Geld sparen und ist somit einfach nur happy!

Bildquelle: (C) Pexels, Sebastian Voortman

Fazit: Stromanbieterwechsel lohnt sich bei Umzug, Vertragsende oder Preiserhöhung

Wer mit seinem Stromanbieter, dem Strompreis und dem Kundenservice zufrieden ist, sollte zwar wenigstens einmal im Jahr einen Strompreisvergleich durchführen, aber nicht sofort wechseln. Es gibt nicht umsonst die Auffassung das man ein gut laufendes System nicht verändern sollte.

Etwas anderes ist es, wenn der aktuelle Stromanbieter plötzlich die Preise erhöhen möchte. Auch der Umzug in eine Region, wo der aktuelle Versorger gar nicht vertreten ist oder die Versorgung mit Strom nur gegen einen höheren Strompreis gewährleistet, kann einen Anbieterwechsel sinnvoll machen. Außerdem lohnen sich Preisvergleich und Stromanbieterwechsel, wenn der momentane Stromvertrag sein Laufzeitende erreicht.

Wichtig ist es bei der Suche nach einem neuen Stromanbieter, nicht nur auf den reinen Strompreis zu achten, sondern auch die anderen Konditionen wie Boni, Rabatte und Preisgarantien inklusive ihrer jeweiligen Bedingungen mit zu berücksichtigen. Darüber hinaus spielt auch die Qualität des Kundensupports eine wesentliche Rolle, denn die bleibt bei vielen Anbietern aufgrund der günstigen Preise häufig auf der Strecke. Es lohnt sich also immer, sich über die Gesamtheit der vom Stromanbieter beworbenen Konditionen zu informieren.

 

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