Seit 27. November 2020 gilt die E-Rechnungspflicht

Zulieferer der öffentlichen Hand sind seit dem 27.11.2020 dazu verpflichtet, Rechnungen an Auftraggeber des Bundes und der Freien Hansestadt Bremen rein elektronisch zu übermitteln. Grund hierfür ist die vor sechs Jahren verabschiedete EU-Richtlinie 2014/55/EU, die Bund und Ländern die Möglichkeit einer Verpflichtung des Rechnungsstellers einräumte. Mit dem Bund und der Freien Hansestadt Bremen haben dies nun die ersten Auftraggeber der öffentlichen Hand per Verordnung umgesetzt.

Das bedeutet konkret: Seit dem Stichtag können die öffentlichen Rechnungsempfänger bei Bund und Bremen alle Rechnungen ablehnen, die nicht im vorgeschriebenen elektronischen Datenformat XRechnung (oder einem anderen CEN-konformen Format wie ZUGFeRD 2.X) eingehen. Andere Formate und Übermittlungswege wie Post, E-Mail mit PDF-Anhang oder Fax werden dagegen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht mehr akzeptiert - und somit auch nicht beglichen.

"Wir begrüßen die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur umfassenden Digitalisierung der Rechnungsaustauschprozesse in Deutschland", sagt Stefan Groß, Vorstandsvorsitzender beim Verband elektronischer Rechnung (VeR). "Allerdings kann das nur der Anfang sein. Denn nicht nur der Gesetzgeber erhofft sich eine starke Signalwirkung von diesen Verpflichtungen. Auch wir als Expertenverband der E-Invoicing-Branche sehen darin eine große Chance, dass sich die elektronische Rechnung als kostengünstige, sichere und umweltschonende Alternative nun auch im B2B-Bereich spürbar durchsetzt."

Und in der Tat: Auch auf Länderebene lässt sich ein deutlicher Trend hin zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung an die Verwaltung erkennen. Mit Baden-Württemberg, Hessen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz haben sich bereits weitere Bundesländer dazu entschieden, einen ähnlichen Weg in der Zukunft zu gehen.

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