IT-Sicherheit – die „tickende Zeitbombe“ für den Geschäftsführer

Bereits 2003 erklärte das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil, dass ein Unternehmen auf Grund der Tatsache, dass es für „keine zuverlässige Sicherheitsroutine gesorgt habe“, grob fahrlässig gehandelt habe und damit die Alleinschuld für den entstandenen Datenverlust und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen tragen müsse. Im vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen es versäumt, regelmäßige Backups seiner auf Festplatte gespeicherten Daten durchzuführen. Bei einer Reparatur kam es dann zu einem Ausfall des IT-Systems und einem Verlust von Firmendaten. Das Unternehmen hatte daraufhin den mit der Reparatur beauftragten IT-Dienstleister auf Schadensersatz verklagt, das Gericht sah den Sachverhalt allerdings anders und sprach in diesem Zusammenhang von einer „Blauäugigkeit“ des geschädigten Unternehmens.

„Obwohl dieses Urteil bereits mehr als zehn Jahre zurückliegt, stellen wir in unserer Beratungspraxis immer wieder fest, wie wenig insbesondere Geschäftsleitung bzw. Vorstandschaft über die Risiken informiert sind, die beispielsweise ein ‚schlampiges‘ Sichern der Unternehmensdaten birgt – und zwar nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für die Person des Geschäftsführers/Vorstands selbst“, erklärt Michael Schimanski, Geschäftsführer der PROGTECH GmbH, bei der Vorstellung des Whitepapers. Welche Maßnahmen Geschäftsführer/Vorstand im Bereich IT-Sicherheit/Disaster Recovery unbedingt ergreifen sollten, damit die „Zeitbombe IT-Sicherheit/ Disaster Recovery“ aufhört zu ticken, steht im Whitepaper „IT-Sicherheit/ Disaster Recovery: Die tickende Zeitbombe für den Geschäftsführer/ Vorstand“. Das Whitepaper kann ab sofort auf der BAYERN BACKUP-Seite angefordert werden.

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