Arbeits- und Gesundheitsschutz für alleinarbeitende Selbstständige: 5 Tipps für den Alltag

Wer gänzlich allein arbeitet, muss in jeglicher Hinsicht besser und proaktiver auf sich achten. Lesen Sie jetzt einige wertvolle Tipps für die alltägliche Praxis.

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Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz ist sich jeder selbst der Nächste. Doch selbst wenn diese Grundregel stimmt, so lässt es sich jedoch nicht von der Hand weisen, welch große Rolle anwesende Kollegen spielen - sowohl als Warner als natürlich auch Ersthelfer, falls doch einmal etwas passiert.

Selbstständige, die in ihrem Einpersonenbetrieb völlig ohne andere Menschen, oder zumindest Kollegen, arbeiten, unterliegen diesbezüglich größeren Risiken - insbesondere dann, wenn sich ihr Aufgabenspektrum um mehr als reine Büroarbeit dreht. Zwar existieren Vorgaben der DGUV für (gefährliche) Alleinarbeiten und zudem weitreichende Maßgaben und Verbote für Alleinarbeit. Jedoch greifen diese weitestgehend nur bei Angestellten. Selbstständige müssen hier abermals auf sich gestellt agieren - und sollten deshalb umso sicherheitsbewusster vorgehen.

1. Grundsätzlich PNA tragen

Natürlich teilt sich bei alleinarbeitenden Selbstständigen das Gefährdungspotenzial ebenfalls nach den üblichen Stufen auf:

  • Gering: Risiko nur für geringe Verletzungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen.
  • Erhöht: Risiko für erhebliche Verletzungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen, bei denen die Person jedoch im Notfall eingeschränkt handlungsfähig bleibt.
  • Kritisch: Risiko für besonders schwere Verletzungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen, bei denen die Person im Notfall nicht mehr handlungsfähig ist.

In Anbetracht der Tatsache, dass jedoch spätestens durch falsches Verhalten selbst an einem Arbeitsplatz mit geringer Gefährdungsstufe schwere Verletzungen auftreten können, sollten alleinarbeitende Selbstständige grundsätzlich eine dauerhaft am Körper zu tragende Personen-Notsignal-Anlage (PNA) tragen.

Und zwar eine, die sowohl die Vitalfunktionen überwacht als auch Stürze registrieren kann. Zudem sollte das System in der Lage sein, via WLAN oder (besser) Mobilfunkanbindung ohne Limitierung der Reichweite alarmieren zu können.

Allerdings empfiehlt es sich zusätzlich immer, über den Tag verteilt wenigstens einen Kurznachrichtenkontakt zu anderen Menschen zu pflegen. Beispielsweise durch SMS an den Partner zu festgelegten Zeiten.

2. Alle Handlungen besonders sorgfältig vollziehen

In Sachen Schutz kann niemandem einem Selbstständigen etwas vorschreiben; zumindest aber nicht dauerhaft kontrollieren. Infolgedessen neigen viele dieser Personen dazu, unnötige Risiken einzugehen - häufig deshalb, weil das Arbeitspensum des Selbstständigen ihnen sehr viel abverlangt.

Da wird vielleicht ein Bürostuhl zum eklatant unsicheren Tritt umfunktioniert oder werden Höhenarbeiten ohne wirklich taugliche Absicherungen vollzogen - es gibt sehr viele solcher Beispiele. Sie alle sollten jedoch jedem alleinarbeitenden Selbstständigen eine Warnung sein:

Wer niemanden um sich herum hat, der im Notfall unverzüglich Hilfe bereitstellen und rufen kann, sollte bei wirklich jeder Tätigkeit maximal umsichtig und auf seine Sicherheit bedacht agieren. Hier muss der gesunde Menschenverstand das ersetzen, was bei Angestellten unter die Pflichten des Arbeitgebers fällt. Das heißt, jede Tätigkeit sollte zuvor sorgsam anhand ihres Risikos analysiert und nur solche Maßnahmen gewählt werden, die maximalen Eigenschutz garantieren.

3. Maximalen Versicherungsschutz aufbauen

Versicherungsschutz ist ein äußerst wichtiger Baustein, damit Selbstständige im Fall der Fälle abgesichert sind. Wer allerdings zuvor gesetzlich versichert war, der kann als freiwillig gesetzlich Versicherter weitermachen. Das jedoch ist in vielen Konstellationen eine Wahl, die gleichsam teurer ist und schlechtere Leistungen offeriert.

Da es quasi jedem Selbstständigen freisteht, seine Krankenversicherung zu privatisieren, sollte dieser Schutz genutzt werden. Denn der Leistungsumfang ist typischerweise besser, zudem sind die Beiträge über längere Zeiträume niedriger. Überdies bieten viele private Versicherungen Vorsorgeprogramme an, die alleinarbeitenden Selbstständigen direkt zugutekommen. Beispielsweise Kurse und Ähnliches.

Unbedingt sollte dieser Schutz um eine möglichst umfangreiche Krankentagegeldversicherung ergänzt werden. Denn bei einem Alleinarbeitenden steht das gesamte Business still, sobald dieser - aus welchen Gründen auch immer - unfall- oder krankheitsbedingt ausfällt.

4. Regelmäßigen Kontakt suchen

Es gibt alleinarbeitende Selbstständige, die aufgrund der Gestaltung ihrer Arbeit regelmäßigen Kontakt zu anderen Menschen haben; beispielsweise Kunden. Ebenso gibt es jedoch solche Selbstständige, bei denen sich die Kontakte zu anderen höchstens auf virtuellem Wege darstellen.

Selbst, wenn diese Personen nach Feierabend den Kontakt zu Partnern und Freunden genießen können, so zeigt sich dennoch eine stark negative Wirkung des ständigen Alleinseins aus psychologischer Sicht. Dies gilt umso stärker, je weniger und unregelmäßiger Kontakt solche Selbstständigen nach Feierabend genießen können.

Nicht zuletzt in Anbetracht der psychosozialen Gesundheit sowie möglicher Wechselwirkungen, die sich auf Arbeitsleistung und Risikobereitschaft auswirken können, sollten alleinarbeitende Selbstständige verschiedene Optionen in Betracht ziehen:

  • Regelmäßige telefonische oder virtuelle Kontakte zu Schlüsselpersonen über den Tag verteilt - ein Minimum, das jeder Alleinarbeitende applizieren sollte.
  • Physische Treffen, die möglichst in den Rahmen von Pausen eingebunden werden sollten. Beispielsweise gemeinsame Mittagspausen mit andernorts arbeitenden Freunden oder dem Partner.
  • Ein Arbeitsort, der zwar der Alleinarbeit dient, aber nicht gänzlich von anderen entkoppelt ist. Beispielsweise Office-Sharing oder Coworking Spaces.

Wird die Arbeit an einem festen Ort ausgeführt (also ohne Kunden- bzw. Außendienst) können Alleinarbeitende zudem überlegen, ob sie sich ein Haustier oder "Arbeitstier" anschaffen möchten. Etwa in Form eines Bürohundes.

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Insbesondere dieses Tier kann nicht nur Einsamkeit vermindern, es kann zudem durch seine Bedürfnisse bei einem geregelten Tagesablauf unterstützen. Etwa durch notwendige Spaziergänge, wodurch Selbstständige zwangsläufig eine Pause machen müssen. Je nach Rasse und Erziehung kann sogar ein Schutz gegen Kriminelle gewährleistet werden.

Zudem sollte generell versucht werden, der beruflichen Einsamkeit nach Feierabend ein starkes Gegengewicht entgegenzustellen. Ein solcher Ausgleich kann zwar nicht alles, aber vieles wettmachen.

5. Dritte immer über den Aufenthaltsort informieren

Es ist ein Horrorszenario, das leider nur zu realistisch ist: Ein alleinarbeitender Selbstständiger ist zu einem Kundentermin unterwegs. Dabei baut er einen schweren Autounfall ohne Beteiligung Dritter, der deshalb erst nach Stunden bemerkt wird. Der Kunde erreicht ihn lediglich nicht telefonisch, alle anderen hingegen gehen davon aus, der Selbstständige sei bei dem Termin.

Derartige Szenarien können in vielfältiger Form stattfinden. Aus diesem Grund sollten solche alleinarbeitenden Selbstständigen Maßnahmen treffen, um sich selbst zu schützen. Hierbei bietet sich erneut die Kurznachricht an eine vertraute Person an:

  • Informationen über Ort, Zeitpunkt und voraussichtliche Dauer des Termins - das Mindestmaß.
  • Eine Kurznachricht, wenn die Firma verlassen wird, eine weitere, wenn man am Zielort angekommen ist.
  • Idealerweise je eine weitere SMS nach Ende des Termins sowie erfolgreicher Rückkehr.

Auf manchen mag dies übervorsichtig anmuten. In Anbetracht der Tatsache, auf wie viele verschiedene Weisen auf derartigen Terminen etwas passieren kann, ist eine solche Informationspolitik jedoch keineswegs übertrieben. Zumal sich mit modernen Kurznachrichtendiensten derartige Benachrichtigungen sogar lediglich mit Emojis und somit wenigen Daumenbewegungen bewerkstelligen lassen.

Übrigens gelten diese Empfehlungen ebenso, wenn der Firmenstandort abgelegen ist und/oder die Arbeit zu untypischen Uhrzeiten beginnt und endet.

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