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1/2018
Praxis Wissensmanagement Gesetzgebung

Big Data und Datenschutz: Was ist künftig noch erlaubt? Und wann drohen Bußgelder?

von Kathrin Schürmann

Unternehmen stehen heute vor Herausforderungen, die vergleichbar sind mit der Einführung von Business Intelligence und Business Analytics in den 90er Jahren. So fallen innovative technische Möglichkeiten durch Big Data mit neuen Datenschutzregularien wie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und in absehbarer Zeit der ePrivacy-Verordnung zusammen. Unternehmen agieren in dem Bewusstsein, dass die optimale Nutzung von Daten existenzrelevant sein kann und stehen doch gleichzeitig oft vor der Frage, ob sie sich in einem rechtlichen Graubereich bewegen. Angesichts der empfindlichen Bußgelddrohungen der DSGVO von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes bei Datenschutzverstößen gilt es für Unternehmen, das volle Potenzial von Big Data auszuschöpfen, sich dabei jedoch in sicherem Fahrwasser zu bewegen.

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Artikel 3103-01-2018

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