5/2019
Titelthema Gesetzgebung
von Kathrin Schürmann
Während die Aufsichtsbehörden sich kurz nach Inkrafttreten der DSGVO noch mit Bußgeldern zurückhielten, ist diese Übergangsphase nun beendet. Beispiele aus jüngerer Zeit zeigen, dass Bußgelder v.a. für die Verletzung des Transparenzgebotes und wegen Verletzung der Grundsätze zur Sicherheit der Verarbeitung verhängt werden. Doch wie lassen sich Bußgelder vermeiden? Und drohen auch Abmahnungen durch Wettbewerber?
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Artikel 3385-05-2019
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