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4/2015
Titelthema Dokumentenmanagement

Bis 2020 zur E-Akte – die Zeit drängt

von Stefan Kirchner

Die elektronische Akte (E-Akte) wird in verschiedenen Abteilungen und auf unterschiedlichsten Verwaltungsebenen eingesetzt. Das Spektrum der Anwendungen reicht von der elektronische Bauakte bis hin zur elektronischen Personalakte. Bis zum Jahr 2020 müssen Bundesbehörden dem E-Government-Gesetz folgen und ihre Akten elektronisch führen – ein Schritt in Richtung nutzerfreundlichere, umweltbewusstere und einfachere Verwaltung. Wer denkt, bis dahin sei noch viel Zeit, der täuscht sich. Denn die Einführung der elektronischen Akte gilt es, von langer Hand vorzubereiten.

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Artikel 2606-04-2015

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