4/2013
IT-Systeme IT-Sicherheit
von Astrid Graf
Wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, bleibt nicht nur ein Teil seines Wissens in der Firma, sondern auch Wissen über ihn. Bestimmte Personalunterlagen wie Reisekosten- und Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitnachweise und Belege für die Sozialversicherung müssen bis zum Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen vorgehalten werden. Dabei entfaltet die digitale Personalakte ihre Stärken. Sie ermöglicht Human-Resources-Management in professioneller Weise.
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Artikel 2253-04-2013
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