E-Rechnungen sicher empfangen und aufbewahren – nicht nur eine Frage der Signatur
Bei jeder Online-Rechnung muss der Versender eine vom Gesetzgeber qualifizierte Signatur, also eine digitale Unterschrift, an das Dokument anhängen oder seine Unterschrift in das Dokument integrieren. Beides kann der Empfänger mit Hilfe von – auch kostenlos erhältlicher – Software oder via Internet prüfen. Ist alles korrekt, reicht es nicht aus, die Rechnung nur auszudrucken. Hat man die Rechnung elektronisch erhalten, reicht es nicht aus, die Rechnung auszudrucken. Auch die E-Mail mit der elektronischen Rechnung und der Signatur muss aufbewahrt werden – und zwar in ihrer ursprünglichen Form.
Notizen in der Rechnungsdatei würden die Signatur zerstören. Zudem muss das Ergebnis des Prüfvorganges auf einem schreibgeschützten Medium (z.B. CD, DVD) gespeichert werden, damit jegliche Manipulation im Nachhinein ausgeschlossen werden kann.
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